Absteckung weiterer Achsen

MTU_1Absteckung

Vor Baubeginn ist häufig eine Übertragung des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit (Gebäudeabsteckung) erforderlich. Die Vermessungsstelle gewährleistet dabei die Einhaltung der in der Bauanzeige/Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände und Gebäudeabmessungen. Abstecken der Hauptachsen:

  • Übertragung des geplanten Bauvorhabens nach Lage und Höhe auf dem Baugrundstück, wie im Lageplan dargestellt
  • Übertragung der Gebäudeachsen auf Joche (Einschneiden des Schnurgerüsts) – Anfertigung einer Absteckungsskizze
  • Anweisung und Übergabe der Absteckungsergebnisse an die bauausführende Firma

Nach VOB übergibt der Bauherr dem bauausführenden Unternehmen die Hauptachsen. Die weiteren Vermessungsarbeiten zur Übertragung weiterer Achsen sind Sache der Baufirma. Entsprechend lehnt sich die HOAI mit ihren Leistungsphasen an diese Interpretation an.

Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Kosten richten sich nach der Höhe der Nettoherstellungskosten des Bauvorhabens (Haftung in Höhe der angegebenen Nettoherstellungskosten)
eine genaue Kostenvorausberechnung erstellen wir Ihnen auf Anfrage.

Tipp

Ist die Grenze, zu der das geplante Bauvorhaben verbindliche Abstände einhalten soll, nicht eindeutig, ist gegebenfalls eine vorherige Grenzfeststellung erforderlich um Rechtssicherheit zu gewähleisten.