Folgende Vermessungsleistungen können für Ihr geplantes Bauvorhaben anfallen:
in der Planungsphase
- Feststellung/Anzeige des Grenzverlaufs
- Teilung des Grundstücks
- Erstellung von Lageplänen
in der Durchführungsphase
- Übertragung Ihrer Planung in die Örtlichkeit (Absteckung)
nach der Fertigstellung
- Gebäudeschlussvermessung (gesetzlich vorgeschrieben)
Auf den jeweiligen Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu den genannten Leistungen.
Amtliche Leistungen wie Grenzfeststellung, Zerlegung, Sonderung, amtliche Lagepläne zum Bauantrag, Gebäudeschlussvermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster oder auch Standardpräsentationen sind zwingend nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abzurechnen. Diese gilt für Katasterämter (LGLN) und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) gleichermaßen.
Sonstige Vermessungsleistungen sind größtenteils abzurechnen in Anlehnung an die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) oder frei zu kalkulieren. Bitte fragen Sie uns im Einzelfall oder fordern eine Kostenschätzung an.