Eine Baulast ist die von einem Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklärte öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Damit können öffentlich-rechtliche Hindernisse zur Einhaltung des Baurechts oder zur Erteilung einer Baugenehmigung beseitigt werden.
Die Erklärung ist vor der Bauaufsichtsbehörde abzugeben oder von einem Notar zu beglaubigen. Die Unterschrift kann auch von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beglaubigt werden. Im Zusammenhang mit einer Grundstücksvermessung oder bei erforderlichen Unterschriften mehrerer Eigentümer kann das wirtschaftlich und sinnvoll sein.
Unsere Leistungen:
- Zeitaufwand ÖbVI
- Beratung
- Rücksprachen beim Bauamt
- Grundbucheinsicht
- Baulasteneinsicht
- Erstellung Baulasterklärung
- Fertigung der Pläne
- Einholen der Unterschriften
Die Abrechnung erfolgt nach Gebühren und dem Zeitaufwand der amtlichen Kostenordnung.