- Bildung der neuen Grenze in der Flurkarte
- ohne Überprüfung und Abmarkung der neuen und alten Grenze
- Grundstücksflächen werden nur mit eingeschränkter Genauigkeit ermittelt
- Die Grenzpunkte können nachträglich durch gesonderten Antrag auf Grenzfeststellung örtlich gekennzeichnet werden.
- Nur möglich, wenn die alten Grenzen mit hoher Genauigkeit bereits im Kataster bestimmt sind, andernfalls ist vorab eine Grenzfeststellung erforderlich.
- Kosten richten sich nach Bodenrichtwert und Anzahl der zu vermessenden Grenzpunkte
- Abrechnung nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- eine genaue Kostenvorausberechnung erstellen wir Ihnen auf Anfrage
Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).