Streitigkeiten im Nachbarrecht beziehen sich größtenteils auf die Grundstücksgrenze.
Die Beurteilung, ob Pflanzen, Bäume, Bauwerke, Zäune den erforderlichen Grenzabstand nach dem Niedersächsischen Nachbarrecht einhalten, gehören zum täglichen Geschäft eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
Dabei ist vorweg zu beurteilen, ob es sich bei der fraglichen Grenze um eine rechtmäßige Grenze handelt, die Liegenschaftskataster „einwandfrei“ nachgewiesen ist. Dazu gehört die Einhaltung von heutigen Genauigkeitskriterien und ob diese Grenze bereits einmal von einem ÖbVI oder dem Katasteramt amtlich festgestellt und beurkundet worden ist.
Meistens ist vor der Beurteilung der Grenzabstände eine amtliche Grenzfeststellung erforderlich.
Sparen Sie sich die Einschaltung der Gerichte, gehen Sie gleich zum ÖbVI.