Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetztes WEG baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, die auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen zuständig ist).

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  1. Lageplan oder Auszug aus dem Flurkartenwerk von allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden:
  2. Grundrisszeichnungen vom Keller bis zum Spitzboden
  3. Schnittzeichnungen
  4. sämtliche Ansichtszeichnungen (z.B. Strichzeichnungen oder Orthofotos)