Darstellung Ihrer Flächen für Ihr Exposé oder die Darstellung im Internet. Wir bereiten die Ihnen vorliegenden Unterlagen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen auf und werten sie aus. Sie erhalten fertige Unterlagen.
Nach örtlichem Aufmaß erstellen wir Mietflächennachweise als Anlagen zu den Mietverträgen.
Das Nachmessen kann sich dabei lohnen:
Bei der Aufbereitung und Berechnung von vermietbaren Flächen orientieren wir uns an den gif-Richtlinien. Im Gegensatz zur Bewertung der Flächen durch die gif werden gemäß DIN 277 die Grundflächen und Rauminhalte erfasst. Diese sind u.a. maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten und bei dem Vergleich von Bauwerken. Für das Finanzamt erfolgt eine Berechnung des Einheitswertes aufgrund der DIN 277.