Bebauungsplan

B-Pläne der Landeshauptstadt Hannover

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung und dem Text.  Als Grundlage dient eine amtliche Liegenschaftskarte,  auf der sowohl alle von der Planung betroffenen als auch die angrenzenden Flurstücke kenntlich zu machen sind. Das Plangebiet ist eindeutig abzugrenzen. Dies erfolgt in der Regel, indem man sich an vorhandene Grundstücksgrenzen hält.

Verfahrensvermerk B-Plan
Verfahrensvermerk B-Plan

Die Bebauungsplangrundlage wird daher von der Vermessungsstelle mit dem Vermerk versehen, dass u.a.

  • die baulichen Anlagen vollständig nachgewiesen sind
  • die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit einwandfrei möglich ist.

Daraus folgt, dass ein örtlicher Feldvergleich mit Einmessung der noch nicht im Kataster nachgewiesenen Gebäude erfolgen muss und dass zu prüfen ist, ob die Umringsgrenze in Form einer amtlichen Grenzfeststellung noch rechtskräftig und mit geforderter Genauigkeit aufzumessen ist.