Grenzsteine und andere dauerhafte Grenzzeichen machen die Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit für jedermann klar erkennbar.
Abmarkung
Unter Abmarkung versteht man die Kennzeichnung des Grenzverlaufs durch dauerhafte Grenzzeichen, z.B. Grenzsteine. Damit sind die Grenzen in der Örtlichkeit klar erkennbar.
Als Grenzzeichen werden dauerhafte Marken verwendet. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie zweifelsfrei als Grenzzeichen erkennbar sind. Verwendet werden z. B. Grenzsteine (in der Regel aus Kunststoff), Kunststoffmarken, Eisenrohre, Metallbolzen und Grenznägel.