Grundbuchabrufverfahren gemäß § 2 NÖbVIngG
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir online mit dem elektronischen Grundbuch in Niedersachsen (SolumSTAR) verbunden, damit wir bei den amtlichen Aufgaben und der Erstellung von Baulasterklärungen immer den aktuellen Grundbuchstand einsehen können.
Im Zusammenhang mit der Erfüllung amtlicher Aufgaben gemäß § 2 NÖbVIngG können wir bei berechtigtem Interesse Auskünfte aus dem Grundbuch erteilen.