Sämtliche hoheitliche Leistungen sind einheitlich nach denselben Gebühren von den örtlich zuständigen Katasterämtern oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchzuführen.
Gilt für amtliche Leistungen wie
- Einfacher Lageplan
- Qualifizierter Lageplan
- Standardpräsentationen: Auszug aus Liegenschaftskarte und -beschreibung
- Zerlegung
- Sonderung
- Grenzfeststellung
- Gebäudevermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster