Hier finden Sie die zu berücksichtigen Kostengrundlagen.
Einfache örtliche Vermessung – Festlegung nur der neuen Grenzen
- Festlegung und Abmarkung nur der neuen Grenzen
- alte Grenzpunkte werden örtlich nicht aufgesucht
- Grundstücksfläche wird nur mit eingeschränkter Genauigkeit ermittelt
- Kosten richten sich nach Bodenrichtwert und Anzahl der zu vermessenden Grenzpunkte
- Abrechnung nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- eine genaue Kostenvorausberechnung erstellen wir Ihnen auf Anfrage
Komplettvermessung – Festlegung der alten und neuen Grenzen
- neue Grenze wird örtlich durch Grenzmarken gekennzeichnet
- alte Grenzpunkte werden überprüft und ggf. neu abgemarkt
- genaue Ermittlung der Grundstücksfläche
- Kosten richten sich nach Bodenrichtwert und Anzahl der zu vermessenden Grenzpunkte
- Abrechnung nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- eine genaue Kostenvorausberechnung erstellen wir Ihnen auf Anfrage
Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).