Nach den Vorgaben im Vermessungsantrag werden bei der Zerlegungsvermessung zur Teilung eines Grundstückes die neuen Grenzen in die bestehenden Eigentumsgrenzen eingefügt. Die Ergebnisse der Vermessung werden anschließend vom LGLN für den Eintrag ins Grundbuch vorbereitet.
Man unterscheidet zwischen einer Zerlegungsvermessung mit Abmarkung der neuen Grenzen und einer Sonderung ohne örtliche Vermessung.
Allgemeine Angaben zu den Vermessungsarten
Bei der Komplettvermessung mit Festlegung der neuen und alten Grenze wird eine verbindliche Aussage über die alten Grenzen inkl. der Lage von Mauern, Zäunen und anderen Grenzeinrichtungen getroffen. Die Flächen werden mit hoher Genauigkeit ermittelt. Den Nachbarn werden die Grenzpunkte rechtsverbindlich angezeigt.
Die Einfache Vermessung mit Festlegung nur der neuen Grenze findet Anwendung, wenn die Grenzsteine der alten Grenzen sichtbar und zuverlässig in der Örtlichkeit vorhanden sind und ggf. eine genaue Flächenangabe nicht benötigt wird. Die Festlegung nur der neuen Grenze bietet gegenüber der Grundstücksbildung mit Festlegung der neuen und alten Grenze nur eine geringe Kostenersparnis.
Die Sonderung ist das einfachste und kostengünstigste Verfahren zur Bildung von Grundstücken. Sie findet Anwendung bei der Bildung von Einzelgrundstücken
- wenn die örtliche Kennzeichnung der neuen Grenze nicht erforderlich oder
- eine genaue Flächenangabe nicht benötigt wird
- und die alten Grenzen in erforderlicher Genauigkeit vorliegen.
In großen Baugebieten mit hoher Bautätigkeit ist eine Sonderung sinnvoll, da die Grenzsteine durch Baufahrzeuge und durch den Straßenausbau entfernt, verschüttet oder in der Lage verändert werden. Wegen umfangreicher Vorarbeiten werden genaue Flächengrößen ermittelt.
Eine Sonderung erfordert in der Regel Folgearbeiten, zum Beispiel Gebäudeabsteckung oder nachträgliche Abmarkung.