Beweissicherung

Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn werden heutzutage immer häufiger genutzt. Sowohl von der öffentlichen Hand vorgeschriebene Verfahren als auch als freiwilliges Projekt seitens der Bauunternehmer bieten wir Ihnen an. Die Konzeption gemäß DIN 4123 i.V.m. §§485-494a ZPO geschieht dabei in enger Absprache mit dem Projektträger.

Bestandteile eines Beweissicherungsverfahrens können z.B. sein:

  • Höhentechnische Vermessung mittels Feinnivellement
  • 3D-Fassadenscan, u.A. zur Dokumentation der Fassadenneigung
  • Kontaktaufnahme und Terminabsprache mit Eigentümern & Mietern
  • Fotodokumentation der vorhandenen Risse in benachbarten Gebäuden

Sprechen Sie uns an, sodass wir ein individuelles Konzept für Ihr Bauvorhaben erstellen können. Berücksichtigen Sie bitte, dass aufgrund der Kontaktaufnahme mit den Eigentümern eine gewisse Vorlaufzeit notwendig ist.