Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen

Link zur Kostenordnung.

Gilt für amtliche Leistungen wie

  • Einfacher Lageplan
  • Qualifizierter Lageplan
  • Standardpräsentationen: Auszug aus Liegenschaftskarte und -beschreibung
  • Zerlegung
  • Sonderung
  • Grenzfeststellung
  • Gebäudevermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen gilt gleichermaßen für:

  • die Katasterämter der Regionaldirektionen  des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
  • alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure