Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen

Sämtliche hoheitliche Leistungen sind einheitlich nach denselben Gebühren von den örtlich zuständigen Katasterämtern oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchzuführen.

Link zur Kostenordnung.

Gilt für amtliche Leistungen wie

  • Einfacher Lageplan
  • Qualifizierter Lageplan
  • Standardpräsentationen: Auszug aus Liegenschaftskarte und -beschreibung
  • Zerlegung
  • Sonderung
  • Grenzfeststellung
  • Gebäudevermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster