Gilt für amtliche Leistungen wie
- Einfacher Lageplan
- Qualifizierter Lageplan
- Standardpräsentationen: Auszug aus Liegenschaftskarte und -beschreibung
- Zerlegung
- Sonderung
- Grenzfeststellung
- Gebäudevermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen gilt gleichermaßen für:
- die Katasterämter der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
- alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure