§§ Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen Das Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 regelt unter anderem die Zuständigkeiten und Befugnisse, wie die Betretungserlaubnis. Das Gesetz können Sie einsehen unter: