Das Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002
regelt unter anderem die Zuständigkeiten und Befugnisse, wie die Betretungserlaubnis.
Das Gesetz können Sie hier einsehen.
Das Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002
regelt unter anderem die Zuständigkeiten und Befugnisse, wie die Betretungserlaubnis.
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