§§ Niedersächsisches Gesetz über das amtliche VermessungswesenDas Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002regelt unter anderem die Zuständigkeiten und Befugnisse, wie die Betretungserlaubnis.Das Gesetz können Sie einsehen unter: