Grenzfeststellung

Sind an einer Grundstücksgrenze die Grenzmarkierungen (Grenzsteine) verloren gegangen oder ist man Grenzfeststellungnicht sicher, dass diese noch an der richtigen Stelle stehen, so besteht die Gefahr des Überbaus.

Bei einer Grenzfeststellung wird die Grenze mit Grenzzeichen gekennzeichnet und rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Grenzen auf Grundlage der historischen Messungsergebnisse (Katasternachweis)
  • Vergleich mit den örtlich sichtbaren Grenzeinrichtungen
  • Prüfung der Aussagen der Beteiligten
  • Feststellung der Grenze
  • Beurkundung
  • Auf Wunsch: Abmarkung mit Beurkundung

Grenzfeststellung gibt Rechtssicherheit

Mit der Grenzermittlung erhalten Sie zentimetergenaue und rechtsverbindliche Grenzen. Dazu wird ein amtliches Grenzdokument gefertigt, das die Beteiligten oder ihre Vertreter unterschreiben und damit die Grenzen anerkennen. Unsicherheiten über den Grenzverlauf sind damit beseitigt.

Flächen werden genau berechnet

Aufgrund einer Grenzfeststellung kann die Fläche eines Grundstücks unter Umständen erstmals exakt berechnet werden. Weicht diese exakte Flächenberechnung von den bisherigen Flächenangaben ab, wird die Fläche im Liegenschaftskataster und Grundbuch berichtigt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die entstehenden Kosten.

 

Zu berücksichtigende Kostengrundlagen bei einer amtlichen Grenzfeststellung:

  • Anzahl der zu untersuchenden und festzustellenden Grenzpunkte
  • Bodenwert
  • Nebenkosten:
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Auslagen für Vermessungsunterlagen
  • Abmarkungsmaterial
  • Mehrwertsteuer
  • Katastergebühren:
  • Gebühren für Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster

Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Kostenbeispiele für 2, 4 bzw. 8 Grenzpunkte:

Tabelle Grenzfeststellung