Gebäudeabsteckung

Definitionen

Gebäudevermessung:  vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vermessung des fertiggestellten Gebäudes zur Übernahme in das Liegenschaftskataster und Vervollständigung der Liegenschaftskarte.

Gebäudeabsteckung: Übertragung des geplanten Gebäudes in die Örtlichkeit, Vermarkung der Gebäudefluchten zur Errichtung der Baumaßnahme

Gebäudeeinmessung: von Baufirmen in den Bauverträgen oft benutzter Begriff für eine der o.g. Tätigkeiten – gemeint ist damit i.d.R. die Gebäudeabsteckung, während die Gebäudevermessung vom Bauherrn/Eigentümer direkt zu beauftragen ist.

Absteckung:

Vor Baubeginn ist häufig eine Übertragung des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit (Gebäudeabsteckung) erforderlich. Die Vermessungsstelle gewährleistet dabei die Einhaltung der in der Bauanzeige/Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände und Gebäudeabmessungen.

Leistungen:

  • Überprüfung der Planung des Architekten auf ÜberbestimmungenAbsteckung Schnur
  • Fertigung eines Absteckplanes mit Darstellung der abzusteckenden Maße zur Überprüfung durch den Bauherrn oder Architekten auf Aktualität und Vollständigkeit
  • Übertragung des geplanten Bauvorhabens nach Lage und Höhe auf dem Baugrundstück durch Kennzeichnung der Gebäudeachsen auf Joche (Einschneiden des Schnurgerüsts)
  • Anfertigung einer Absteckungsskizze
  • häusliche Prüfung der abgesteckten Punkte/Achsen

wichtig: erst nach häuslicher Prüfung wird die Absteckung freigegeben !

  • Anweisung und Übergabe der Absteckungsergebnisse an die bauausführende Firma oder den Architekten

Tipp

Ist die Grenze, zu der das geplante Bauvorhaben verbindliche Abstände einhalten soll, nicht eindeutig, ist gegebenenfalls eine vorherige Grenzfeststellung erforderlich um Rechtssicherheit zu gewährleisten.