Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kann als „Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2013“ unter folgendem Link eingesehen werden:
Die Ingenieurvermessung ist im unverbindlichen Anhang geblieben. Wir halten uns weiterhin an die Empfehlungen im Rahmen der HOAI abzurechnen und an der HOAI zum Wohle des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung festzuhalten. (Honorar auf Grundlage der aktuell von der AHO-Fachkommission „Vermessung“ veröffentlichten Schriftenreihe Nr. 31 HOAI – Ingenieurvermessung)