Sämtliche hoheitliche Leistungen sind einheitlich nach denselben Gebühren von den örtlich zuständigen Katasterämtern oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchzuführen.
Gilt für amtliche Leistungen wie
- Einfacher Lageplan
 - Qualifizierter Lageplan
 - Standardpräsentationen: Auszug aus Liegenschaftskarte und -beschreibung
 - Zerlegung
 - Sonderung
 - Grenzfeststellung
 - Gebäudevermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster